Profil des Kindergartens
Kosten
1. Betreuungsentgelt
Die Höhe des Betreuungsentgeltes basiert auf dem jeweils aktuellen Beschluss des Gemeinderates Oberheldrungen. Die aktuelle Regelung zum Betreuungsentgelt wurde am 01.09.2024 beschlossen und trat ab dem 01.01.2025 in Kraft:
Altersstufe | Betreuungsentgelt | |||
| Geschwisterkind | |||
ganztags | halbtags | ganztags | halbtags | |
1 – 3 Jahre | 175,00 € | - | 170,00 € | - |
3 – 6 Jahre | 160,00 € | - | 150,00 € | - |
Für die gesetzlich geregelte beitragsfreie Zeit laut § 30 ThürKigaG wird für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten 24 Monate vor Schuleintritt (erster Schultag der Schulanfänger) kein Elternbeitrag erhoben.
2. Verpflegungskosten
Wir bieten Ihrem Kind eine hochwertige Vollverpflegung, die in der Küche der IBKM gemeinnützige Schulträger GmbH täglich nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zubereitet werden.
Der Kostenbeitrag für die jeweiligen Mahlzeiten beläuft sich auf folgende Summe:
- Frühstück: 1,00 €,
- Mittagessen: 2,30 €,
- Vesper/ Snack: 1,00 €.